EI Kennzeichen – Beilingries, Eichstätt, Lenting
Auf einen Blick
Das Kfz-Kennzeichen EI steht für Beilingries, Eichstätt, Lenting (Bayern). Zuständig ist Landratsamt Eichstätt. Zulassung, Umschreibung, Abmeldung und Wunschkennzeichen-Reservierung sind für diesen Bezirk vollständig online möglich – ohne Termin; Schilder und Unterlagen kommen per Post.
Zuständige Zulassungsstellen für EI
Landratsamt Eichstätt
Hauptstr. 2492339 Beilngries
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-12:00
Kfz-Zulassung Beilingries online →Landratsamt Eichstätt
Gundekarstraße 385072 Eichstätt
Öffnungszeiten: Di 08:00-16:00, Do 08:00-17:00, Fr 08:00-12:00
Kfz-Zulassung Eichstätt online →Landratsamt Eichstätt
Bahnhofstraße 1685101 Lenting
Öffnungszeiten: Mo 07:30-12:00, Di 07:30-12:00, Mi 07:30-12:00, Do 07:30-12:00 14:00-16:00, Fr 07:30-12:00
Kfz-Zulassung Lenting online →Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Häufige Fragen zum EI-Kennzeichen
- Für welchen Zulassungsbezirk steht das Kennzeichen EI?
- Das Unterscheidungszeichen EI steht für Beilingries, Eichstätt, Lenting in Bayern. Zuständig ist Landratsamt Eichstätt.
- Wo bekomme ich EI-Kennzeichen?
- EI-Kennzeichenschilder können Sie online bestellen und per Post erhalten – inklusive Wunschkennzeichen-Reservierung. Alternativ erhalten Sie Schilder bei Prägestellen rund um die Zulassungsstelle in Beilngries.
- Kann ich ein Fahrzeug mit EI-Kennzeichen online zulassen?
- Ja. Für den Zulassungsbezirk Beilingries sind Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung und weitere i-Kfz-Vorgänge vollständig online möglich – ohne Termin. Kennzeichen und Unterlagen kommen per Post.
- Kann ich mir ein EI-Wunschkennzeichen sichern?
- Ja. Die Wunschkombination (EI + ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern) können Sie online auf Verfügbarkeit prüfen und reservieren, bevor Sie die Zulassung starten.
Weitere Kennzeichen in Bayern
Alle Kennzeichen-Kürzel in Bayern →Die Bearbeitung erfolgt über unseren Service-Partner. Bei einem Abschluss über die hier verlinkten Angebote erhalten wir eine Vermittlungsvergütung. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Die zuständige Zulassungsbehörde erreichen Sie über deren eigene Kontaktdaten. Zuletzt aktualisiert: 01.08.2026.
