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Kfz-Wiederzulassung in Geiselhöring

BOGMALSR· Landratsamt Straubing-Bogen

Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Geiselhöring wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Geiselhöring.

Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Geiselhöring

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass

So läuft die Wiederzulassung online ab

  1. 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
  2. 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
  3. 3Antrag online bestätigen und bezahlen
  4. 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten

Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Geiselhöring

Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Geiselhöring einen Termin?
Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Geiselhöring (BOG, MAL, SR) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Straubing-Bogen.
Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Geiselhöring benötigt?
Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
Wie kommen Fahrzeugpapiere und BOG, MAL, SR-Schilder zu mir?
Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte BOG, MAL, SR-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.

Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Geiselhöring

Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Geiselhöring:

Zuständige Zulassungsstelle Geiselhöring

Landratsamt Straubing-Bogen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Leutnerstr. 15
94315 Straubing-Bogen
Bayern

Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:45-11:30, Di 13:00-15:30, Do 13:00-16:30

Kontakt

Telefon:
09421-973-0

Wiederzulassung in Geiselhöring jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.

Wiederzulassung online starten →

Zurück zur Übersicht Geiselhöring. Zuletzt aktualisiert: 30.10.2026.

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