Kfz-Wiederzulassung in Nennslingen
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Nennslingen wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Nennslingen.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Nennslingen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Nennslingen
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Nennslingen einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Nennslingen (GUN, WUG) online starten, entfällt der Behördengang zu Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Nennslingen benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und GUN, WUG-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte GUN, WUG-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Nennslingen
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Nennslingen:
Zuständige Zulassungsstelle Nennslingen
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Sonnenstr. 37b91710 Gunzenhausen
Bayern
Öffnungszeiten: Mo,Di 07:30-11:30 13:30-17:30, Mi 07:30-11:30, Do 07:30-17:30, Fr 07:30-11:30 (Mo,Di nur nach Terminvereinbarung von 13:30-15:30)
Kontakt
- Telefon:
- 09831-3673
Wiederzulassung in Nennslingen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Nennslingen. Zuletzt aktualisiert: 01.11.2026.