Kfz-Wiederzulassung in Neukirchen-Balbini
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Neukirchen-Balbini wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Neukirchen-Balbini.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Neukirchen-Balbini
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Neukirchen-Balbini
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Neukirchen-Balbini einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Neukirchen-Balbini (BUL, NAB, NEN, OVI, ROD, SAD) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Schwandorf.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Neukirchen-Balbini benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und BUL, NAB, NEN, OVI, ROD, SAD-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte BUL, NAB, NEN, OVI, ROD, SAD-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Neukirchen-Balbini
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Neukirchen-Balbini:
Zuständige Zulassungsstelle Neukirchen-Balbini
Landratsamt Schwandorf – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Bezirksamtstr. 592526 Oberviechtach
Bayern
Öffnungszeiten: Mo-Do 08:00-15:30, Fr 08:00-12:00
Kontakt
- Telefon:
- 09671-2783
- E-Mail:
- zulassung@lra-sad.bayern.de
Wiederzulassung in Neukirchen-Balbini jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Neukirchen-Balbini. Zuletzt aktualisiert: 30.10.2026.