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Kfz-Wiederzulassung in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

ASBULESBNABSUL· Landratsamt Amberg-Sulzbach

Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg.

Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass

So läuft die Wiederzulassung online ab

  1. 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
  2. 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
  3. 3Antrag online bestätigen und bezahlen
  4. 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten

Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg einen Termin?
Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg (AS, BUL, ESB, NAB, SUL) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Amberg-Sulzbach.
Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg benötigt?
Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
Wie kommen Fahrzeugpapiere und AS, BUL, ESB, NAB, SUL-Schilder zu mir?
Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte AS, BUL, ESB, NAB, SUL-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.

Zuständige Zulassungsstelle Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg

Landratsamt Amberg-Sulzbach – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Beethovenstr. 7
92224 Amberg i.d.Opf.
Bayern

Öffnungszeiten: Mo-Di 08:00-16:00, Mi 08:00-12:00, Do 08:00-16:00, Fr 08:00-12:00, Sa-So geschlossen

Kontakt

Telefon:
09621-39-850

Wiederzulassung in Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.

Wiederzulassung online starten →

Zurück zur Übersicht Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg. Zuletzt aktualisiert: 30.10.2026.

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