Kfz-Wiederzulassung in Neumarkt-Sankt Veit
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Neumarkt-Sankt Veit wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Neumarkt-Sankt Veit.
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Neumarkt-Sankt Veit
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Neumarkt-Sankt Veit
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Neumarkt-Sankt Veit einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Neumarkt-Sankt Veit (MÜ, VIB, VIE, WS) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Mühldorf am Inn.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Neumarkt-Sankt Veit benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und MÜ, VIB, VIE, WS-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte MÜ, VIB, VIE, WS-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Neumarkt-Sankt Veit
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Neumarkt-Sankt Veit:
Zuständige Zulassungsstelle Neumarkt-Sankt Veit
Landratsamt Mühldorf am Inn – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Nordtangente 10b84453 Mühldorf a.Inn
Bayern
Öffnungszeiten: Mo-Mi 07:30-12:00 13:00-16:00, Do 07:30-12:00 13:00-17:00, Fr 07:30-12:00
Kontakt
- Telefon:
- 08631-699-606
- E-Mail:
- zulassung@lra-mue.de
Wiederzulassung in Neumarkt-Sankt Veit jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Neumarkt-Sankt Veit. Zuletzt aktualisiert: 01.11.2026.