Kfz-Wiederzulassung in Rosenheim (Land)
Ihr vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll in Rosenheim (Land) wieder auf die Straße? Die Wiederzulassung können Sie vollständig online beantragen. Ihr bisheriges Kennzeichen bleibt in der Regel erhalten. Auf dieser Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Unterlagen und Kontaktdaten der Zulassungsstelle in Rosenheim (Land).
Benötigte Unterlagen für die Wiederzulassung in Rosenheim (Land)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
- Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
So läuft die Wiederzulassung online ab
- 1Fahrzeug-Identifizierungsnummer und bisheriges Kennzeichen eingeben
- 2Gültige HU-Bescheinigung und eVB-Nummer angeben
- 3Antrag online bestätigen und bezahlen
- 4Plakettenträger und neue Papiere per Post erhalten
Wichtige Fragen: Wiederzulassung in Rosenheim (Land)
- Brauche ich für Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Rosenheim (Land) einen Termin?
- Nein. Wenn Sie Wiederzulassung für den Zulassungsbezirk Rosenheim (Land) (AIB, RO, WS) online starten, entfällt der Behördengang zu Landratsamt Rosenheim.
- Welche Unterlagen werden für Wiederzulassung in Rosenheim (Land) benötigt?
- Halten Sie für den Online-Antrag folgende Nachweise bereit: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, Gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, Personalausweis oder Reisepass.
- Wie kommen Fahrzeugpapiere und AIB, RO, WS-Schilder zu mir?
- Sämtliche Unterlagen, Plaketten und – falls mitbestellt – geprägte AIB, RO, WS-Kennzeichenschilder werden Ihnen nach der Bearbeitung bequem per Post zugestellt.
Weitere Online-Vorgänge der Zulassungsstelle Rosenheim (Land)
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Rosenheim (Land):
Zuständige Zulassungsstelle Rosenheim (Land)
Landratsamt Rosenheim – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Äußere Oberaustraße 483026 Rosenheim
Bayern
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:30-12:00, Di 13:00-17:00, Do 13:00-17:00
Kontakt
- Telefon:
- 08031-392-5353
Wiederzulassung in Rosenheim (Land) jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie bequem online bei unserem Service-Partner durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung online starten →Zurück zur Übersicht Rosenheim (Land). Zuletzt aktualisiert: 31.10.2026.